VBI - VERKEHRSBILDUNGSINSTITUT RHEIN-NECKAR
Unsere Seminare und Weiterbildungen bringen Ihre Karriere auf die nächste Stufe
Fahrlehrer(in) Klasse A
Die Fahrlehrerausbildung der Klasse A dauert 4 Wochen. Die Ausbildungsinhalte sind nach dem Rahmenprogramm der Fahrlehrerausbildungsverordnung:
Die Ausbildung umfasst 140 Unterrichtseinheiten und endet mit einer schriftlichen, mündlichen Prüfung sowie einer Fahrprüfung. Wir bieten Ihnen eine intensive Prüfungsvorbereitung in allen Bereichen (schriftlich, mündlich, praktisch) und unterstützen Sie am Prüfungstag. Die Kurse werden in Vollzeitkursen von Montag bis Freitag durchgeführt.
VORAUSSETZUNGEN:
Der Bewerber ist im Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE, besitzt des weiteren die Fahrerlaubnis Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) und kann innerhalb der letzten 5 Jahre, 2 Jahre Fahrpraxis auf solchen Krafträdern nachweisen.
Der Lehrgang selbst kann allerdings auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen besucht werden und gilt 3 Jahre. Die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung erfolgt aber erst, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.


Fahrlehrer(in) Klasse CE
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE dauert 8 Wochen (284 Unterrichtseinheiten) bzw. 4 Wochen bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse DE. Der Inhalt und die Dauer der Fahrlehrerausbildung richten sich nach dem Rahmenlehrplan. Für die Fahrstunden stehen moderne LKW mehrer Kategorien zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine intensive Prüfungsvorbereitung in allen Bereichen (schriftlich, mündlich, Praxis), sowie auch die Betreuung am Prüfungstag. Der Unterricht erfolgt in einem Vollzeitkurs von Montag bis Freitag.
VORAUSSETZUNGEN:
Der Bewerber ist im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse CE nachweisen (§ 2 Abs. 2 FahrlG).
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt hat oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf solchen Fahrzeugen in einer Fahrschule unterzogen hat (diese Ausbildung kann auch während des Kurses zusätzlich erworben werden).
Ausbildungsfahrlehrer
Um Praktikanten und Fahrlehranwärter anleiten zu dürfen, braucht ein Fahrlehrer eine Ausbildungsberechtigung. Diese können sie bei uns im Seminar zum Ausbildungsfahrlehrer erwerben. Hier lernen sie, wie sie die Anwärter gezielt unterstützen und sie auf ihrem Weg zum Fahrlehrer begleiten. Voraussetzung für den Ausbildungsfahrlehrer ist es, innerhalb der letzten fünf Jahre für mindestens drei Jahre hauptberuflich Fahrlehrer gewesen zu sein.
Zudem muss der verantwortliche Leiter der Fahrschule ebenfalls ein Ausbildungsfahrlehrer sein, um Fahrlehranwärter ausbilden zu dürfen.
Wir bieten dabei nicht nur das grundlegende Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer an. Bei uns haben sie auch die Möglichkeit die vorgeschriebenen Fortbildungen zu absolvieren.
Fahrschulbetriebswirt
Selbst sein eigener Chef sein – ein Traum für viele. In unserem Seminar Fahrschulbetriebswirt lernen sie alles, was man für eine erfolgreiche Selbstständigkeit können muss. Von erfahrenen Betriebswirten lernen sie fundierte Kenntnisse in Buchführung, Kalkulation, Steuer- und Wettbewerbsrecht. Das Seminar ist für das Eröffnen einer eigenen Fahrschule gesetzlich vorgeschrieben, egal ob sie eine eigene Fahrschulerlaubnis beantragen oder eine Schule als verantwortlicher Leiter übernehmen.
Seminarleiter ASF
Wollen sie in ihrer Fahrschule Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) anbieten, so brauchen sie eine entsprechende Einweisung. Bei uns haben sie die Möglichkeit sowohl die Grundeinweisung und die ASF Berechtigung, als auch die entsprechenden Fortbildungen zu absolvieren. Erweitern sie das Angebot ihrer Fahrschule.
Starten Sie als Fahrlehrer so richtig durch
Haben Sie Fragen zu den einzelnen Seminaren oder deren Voraussetzungen,
dann rufen Sie uns an unter Tel. 06321 – 9682015. Wir beraten sie gerne.